Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Energieausweis für den Gebäudebestand
Am 1.10.2007 ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten. Wichtigster Regelungspunkt ist die Einführung von bundesweit einheitlichen Gebäudeenergieausweisen ab dem 1.1.2008 für Altbauten. Der Energieausweis soll Mieter und Käufer über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes informieren, d.h., die zu erwartenden Heizkosten aufzeigen.

Der Energieausweis ermöglicht, verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und so dem Käufer oder Mieter einer Immobilie einen transparenten Überblick über Energieverbrauch oder –bedarf zu verschaffen. Er soll zusätzlich Hinweise geben, wie die Energieeffizienz der Immobilie verbessert werden kann. Dadurch kann letztendlich auch der Ausstoß von klimaschädlichen CO2 vermindert werden.
Bei vielen Elektrogeräten wie zum Beispiel Kühlschränken, Gefrierschränken und Waschmaschinen gibt es bereits eine Angabe über den Energiebedarf, mit denen nicht selten beim Verkauf dieser Geräte auch geworben wird. Um dies darzustellen wurden Energieeffizienzklassen von „A“ (gut) bis „I“ (sehr schlecht) eingeführt. Die Verbesserung der Technik führte hier in kurzer Zeit außerdem zur Einführung der Energieeffizienzklassen A+ (besser) und A++ (sehr gut).

Der potentielle Käufer oder Mieter einer Immobilie sollte ebenfalls eine solche Information bekommen auf die Frage: „Wie viel Energie "verbraucht" dieses Haus denn?“
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke (z.B. Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte, Lager) genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
 
Wer braucht ab wann einen Energieausweis?
Jeder Eigentümer, der sein Haus, seine Wohnung oder auch sein Teileigentum verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist in der Pflicht, dem potentiellen Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen!
Die Energieausweise von öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen dort gut sichtbar ausgehängt werden.

Für das selbst genutzte Eigenheim und ein bestehendes Mietverhältnis ist kein Ausweis erforderlich. Jedoch sollte auch bei einem bestehenden Mietverhältnis bedacht werden, dass ein Energieausweis bei Neuvermietung immer vorgelegt werden muss.

Der Energieausweis besitzt eine zehnjährige Gültigkeitsdauer ab dem Ausstellungsdatum.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und erstellen selbstverständlich den erforderlichen Energieausweis für Ihre Immobilie. Sprechen Sie und gerne an.